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Mein Hausarztprogramm

Was ist eine Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)?

Sie wird auch Hausarztprogramm genannt und dient dazu, dass alle Informationen zentral bei Ihrem Hausarzt zusammenlaufen.

Das hat folgende Vorteile für Sie:

  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen
    • Sie vermeiden unnötige Doppeluntersuchungen und damit auch unnötige gesundheitliche Belastungen (z. B. durch mehrfaches Röntgen)
  • Optimale medizinische Versorgung
    • Ihre Therapiequalität wird durch die zentrale Steuerung aller Behandlungsschitte verbessert
  • Sie vermeiden die Gefahren unkoordinierter und deshalb oft gefährlicher Medikamenteneinnahme
  • Überflüssige Krankenhausaufenthalte bleiben Ihnen erspart
  • Direkter Zugang zu Frauen-, Augenärzten und Psychotherapeuten möglich
  • Ohne Überweisung können Sie den Frauen-, Augenarzt oder Psychotherapeuten aufsuchen

Was Sie über das Hausarztprogramm wissen sollten:

  • Ihre Teilnahme am Hausarztvertrag ist freiwillig
  • Sie dürfen ab Vollendung des 18. Lebensjahres teilnehmen
  • Suchen Sie grundsätzlich zuerst Ihren Hausarzt auf. Er berät Sie und überweist Sie bei Bedarf
  • Ist Ihr Hausarzt im Urlaub, dann suchen Sie bitte seine Vertretung auf
  • Wenn Sie ohne Überweisung einen anderen Arzt aufsuchen, benennen Sie diesem Ihren Hausarzt
  • Der Übermittlung von Diagnosen und Befunden an Ihren Hausarzt stimmen Sie zu
  • Ihre Teilnahme können Sie nach einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Kalenderquartal kündigen

Wie kann ich beim Hausarztprogramm (HZV) teilnehmen?

Sie können Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm ganz einfach direkt in unserer Hausarztpraxis beantragen.

    1. 1. Lesen Sie sich zunächst die Patienteninformationen, die Ihnen Ihr Hausarzt aushändigt, sorgfältig durch.

    1. 2. Wenn Sie keine Fragen mehr haben, können Sie die Teilnahmeerklärung unterschreiben. Hiervon erhalten Sie ein Exemplar und ein Exemplar verbleibt in Ihrer Hausarztpraxis.

      Hinweis: Für einige Krankenkassen müssen Sie zusätzlich einen Beleg im A6-Format – den sogenannten „HZV-Beleg“ – unterschreiben. Dieser wird von Ihrem Hausarzt an Ihre Krankenkasse weitergeleitet, um diese über Ihren Teilnahmewunsch zu informieren. Einige Krankenkassen bieten Ihrem Hausarzt bereits die Möglichkeit, diese Information elektronisch zu übermitteln.

    2. 3. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Teilnahmewunsches erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben Ihrer Krankenkasse, in dem Ihnen der genaue Starttermin Ihrer Teilnahme genannt wird.

Testen Sie jetzt das Hausarztprogramm

Fragen Sie bei Ihrem nächsten Besuch bei uns an der Anmeldung nach dem Hausarztprogramm. 

Sie erhalten von uns direkt ein Formular für die Anmeldung.

Alles zum Thema Hausarztprogramm (HzV) - Hausarztzentrierte Versorgung

HzV oder HZV bedeutet hausarztzentrierte Versorgung und wird auch als Hausarztprogramm bezeichnet.

Das Hausarztprogramm ist für Sie interessant, wenn Sie einen Arzt wünschen, der einen Rundum-Überblick über Ihr Wohlbefinden hat und Sie somit umfassend beraten und behandeln kann.

  • Qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung
  • Behandlung nach medizinischen Leitlinien auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand
  • Sprechstunden täglich von Mo bis Fr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage
  • Begrenzung der Wartezeit auf möglichst maximal 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung
  • Koordinierungsleistung für den gesamten Behandlungsablauf durch Ihren Hausarzt
  • Enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern und der Krankenkasse zur Optimierung Ihrer Versorgung.

Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist kostenlos.

Überweisungen zu augenärztlichen, frauenärztlichen oder kinderärztlichen Untersuchungen sind nicht erforderlich, grundsätzlich aber dennoch sehr sinnvoll. Im Notfall können Sie wie bisher andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen. Überweisungen sind wichtig, um alle Befunde beim Hausarzt zusammenzuführen und die Behandlung zu lenken.

Bitte melden Sie sich an der Anmeldung unserer Praxis. Die Mitarbeiterinnen werden Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich sein. Falls Sie Fragen an die Ärzte der Praxis zur HzV haben: bitte sprechen Sie uns an. Gerne können Sie die Einschreibe unterlagen für die HzV mit nach Hause nehmen und in aller Ruhe durchlesen.

Ihre Einschreibeunterlagen werden wir an die Krankenkasse weiterleiten. Dort erfolgt eine Prüfung, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Sie erhalten anschließend von Ihrer Krankenkasse eine Bestätigung. Die notwendigen Behandlungen in der Hausarztpraxis laufen selbstverständlich unverändert weiter.

Frühestens  zum  Ablauf  des  HzV-Teilnahmejahres kann die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ ohne Angabe von Gründen mit der in der Satzung der Krankenkasse angegebenen Frist vor Ablauf schriftlich bei der Krankenkasse gekündigt werden.

Die Krankenkasse kann Ihnen gegenüber die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ kündigen, wenn Sie wiederholt gegen die HzV-Teilnahmebedingungen nach ihrer Satzung und Ihrer Teilnahmeerklärung verstoßen (z. B. wiederholte Inanspruchnahme von Fachärzten außer Augenarzt/Gynäkologe ohne Überweisung Ihres gewählten Hausarztes).

Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf eines HzV-Teilnahmejahres möglich. In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des HzV-Teilnahmejahres den Hausarzt innerhalb des Hausarztprogramms wechseln, z.B. wenn der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt, er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. Einen Wechsel des Hausarztes müssen Sie der Krankenkasse schriftlich mitteilen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mein-hausarztprogramm.de

HZV - 1. Klasse in der Kasse

Hausarzt Zentrierte Versorgung

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